Prüfungen von Maschinen nach DIN VDE 0113

Was muss beachtet werden?

Die elektrische Sicherheit von Maschinen wird durch die Prüfung gem. DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) und wiederholter Prüfungen nach DIN VDE 0113 gewährleistet. Dieses Regelwerk umfasst die Prüfungen in sämtlichen elektrischen Bereichen, wie z. B. auch ortsveränderliche Elektrogeräte oder elektrische Anlagen. Elektrische Maschinen mit ihren individuellen technischen Anforderungen, stellen hierbei besonders komplexe Anforderungen. Bei der Contec GmbH übernimmt diese Arbeit hochqualifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Produktion zu gewährleisten.

Wie wird die Prüfung durchgeführt?

Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Erproben: Funktionsprüfung (meistens durch Produktionsablauf geprüft)
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:

  • Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter
  • Niederohmigkeit aller elektrischen, elektronischen und mechanisch mit der Maschine verbundenen Anlagenteile

Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmen dafür zu sorgen, dass die elektrischen Maschinen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend. Deshalb sollten die festgelegten Mess- und Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen unbedingt eingehalten werden.

Prüfung durch die Contec GmbH

Lassen Sie Ihre Maschinen sicher und unkompliziert von uns überprüfen.

  • Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
  • Ein Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen anpasst
  • Freundliches Fachpersonal, dass die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
  • Die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
  • Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 erstellen
  • Inventarisierung der Betriebsmittel – eine Liste über alle elektrischen Betriebsmittel

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung