Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Etwas vereinfacht gesagt sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und ein Gewicht kleiner 23 kg besitzen, ein ortsveränderliches Betriebsmittel.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind
- Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
- Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
- Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
Prüfung durch die Contec GmbH
Lassen Sie Ihre Geräte sicher und unkompliziert von uns überprüfen.
- Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
- Ein Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen anpasst
- Freundliches Fachpersonal, dass die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
- Die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
- Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:
- Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 erstellen
- Inventarisierung der Betriebsmittel – eine Liste über alle elektrischen Betriebsmittel